Mainzer Gerichtsordnung 1521
Mainz: Meintzisch hoffgerichts Ordnu(n)g zu allen andern gerichten dienlich. Mainz (J. Schöffer) 4. Sept. 1521. Folio. 24 nn. Blatt (das letzte weiss). Mit figürlicher Holzschnitt-Titelbordüre. Moderner flexibler Pergamentband mit goldgeprägter Deckelvignette.
Sehr seltene erste Ausgabe. VD 16. M 262. Stobbe II, 410 f. Nicht bei BM, STC und bei Adams. "Im Jahre 1516 hatte der Erzbischof Albert (Albrecht von Brandenburg, Kurfürst und Erzbischof von Mainz) eine Hofgerichtsordnung von seinem Kanzler Johann Fürderer entwerfen und dann (1521) publizieren lassen, welche von Kaiser Karl V. bestätigt wurde. Sie ordnete den Prozess nach den Regeln des gemeinen Rechts an" (Stobbe). Das freundliche Geleitwort mit der Bestätigung Karls V. auf Bl. 2 recto. In der breiten Fußleiste der Titelbordüre das erzbischöfliche Wappen.- Einband angestaubt, Exlibris auf dem Vorsatz, Titel etwas fingerfleckig, 2 Bll. mit kleinen Tintenflecken, wenige alte Unterstreichungen und Randanmerkungen. Schönes und breitrandiges Exemplar.
2800 EURO.
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